KATASTROPHENFALL FÜR BAYERN
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Katastrophenschutz meldet: Aufgrund des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie wird ab 9. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der aktuellen Regelungslage können den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php ) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ ) entnommen werden.
Hinweise
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Weitere Informationen
https://www.innenministerium.bayern.de/
Gültig ab 09.12.2020, 14:35:11
Quelle: KATWARN