Warnungen
Katastrophenwarnung und Information
Bei Katastrophen oder großflächigen Gefährdungslagen ist die schnelle Warnung der Bevölkerung sowie die Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit oftmals ein wesentliches Kriterium, um weitere nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Wenn man sich auf drohende Schadensereignissen durch das rechtzeitige Vorliegen von Informationen vorbereiten kann, ist das zudem ein entscheidender Vorteil. In Bayern wurden deshalb verschiedene Verfahren und Warndienste eingerichtet, die zu einer effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen beitragen.
Allgemeine Warnung
Zur allgemeinen Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:
- Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk
- Sirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" ausgestrahlt werden kann
- Lautsprecherfahrzeuge
Die Rundfunkwarnung wird flächendeckend in ganz Bayern genutzt und bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Daneben werden zur Warnung der Bevölkerung teilweise auch Sirenen und Lautsprecherfahrzeuge eingesetzt.
Warnung vor Naturgefahren
Zur Warnung und Information der Bevölkerung wurden darüber hinaus folgende, auf bestimmte Naturgefahren bezogene Warndienste eingerichtet:
Quelle: www.stmi.bayern.de
Unwetterwarnung
Unwetter sind die am häufigsten auftretenden Naturgefahren in Bayern. Ganz gleich ob es sich um starken Schneefall, Hagel, Sturm oder Starkregen handelt: Unwetter können jeden treffen und machen deshalb eine schnelle, effektive und gezielte Information der Bevölkerung besonders wichtig.
In Bayern wurde daher an der Regionalzentrale München des Deutschen Wetterdienstes eine Unwetterwarnzentrale eingerichtet. Sie ist für die Unwetterwarnungen in ganz Bayern zuständig und ständiger Ansprechpartner für die Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörden. Im Ereignisfall informiert die Unwetterwarnzentrale die in die Unwetterwarnung einbezogenen Stellen (zum Beispiel Polizei, Katastrophenschutzbehörden) sowie die zuständigen Integrierten Leitstellen (ILS).
Erfahrungsgemäß können wesentliche Schutz- und Vorkehrungsmaßnahmen gerade auf Gemeindeebene am effektivsten durchgeführt werden, da hier die besten Kenntnisse über örtliche Gegebenheiten oder Veranstaltungen vorliegen. Aus diesem Grunde liegen bei der jeweiligen Integrierten Leitstelle Alarmierungsübersichten der Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich vor, auf denen geeignete Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde (zum Beispiel Bürgermeister, Feuerwehrkommandant) benannt wurden. Diese Ansprechpartner werden von der Integrierten Leitstelle informiert, wenn eine Unwetterwarnung vorliegt. Diese können anschließend nach den von der Gemeinde festgelegten Regelungen beziehungsweise nach vorbereiteten Plänen entscheiden, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Eine zusätzliche, direkte Information der gemeindlichen Ansprechpartner per SMS durch die Unwetterwarnzentrale ist ebenfalls möglich.
Um die Bevölkerung unmittelbar über vorliegende Unwetterwarnungen zu informieren, kann die Unwetterwarnzentrale ohne Umwege bei den Rundfunksendern Rundfunkwarnungen veranlassen. Vorliegende Unwetterwarnungen werden außerdem im Videotext des Bayerischen Rundfunks veröffentlicht und sind zudem auf der Internetseite des Deutschen Wetterdientes abrufbar.
Quelle: www.stmi.bayern.de
Rundfunkwarnung
Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann die Bevölkerung in Bayern über den Rundfunk gewarnt werden. Dabei kommen sowohl Rundfunkdurchsagen als auch Untertitelungen im Fernsehen in Betracht.
Mit Hilfe der Rundfunkwarnung können neben der eigentlichen Warnung auch Verhaltensregeln weitergegeben werden. Die Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet kann beispielsweise aufgefordert werden, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen, die von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahrenmitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächstmöglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungslage informieren.
Eine Rundfunkwarnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warnereignissen. Warnungen vor Unwetter oder Waldbrandgefahr werden beispielsweise direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunksender gegeben.
Quelle: www.stmi.bayern.de
Sirenen- und Lautsprecherwarnung
In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.
Quelle: www.stmi.bayern.de