WICHTIGE WARNUNG FÜR KLEINOSTHEIM

31.07.2025
UPDATE – Erfreuliche Nachricht: Abkochgebot wurde aufgehoben!

04.08.2025

In den letzten drei Tagen waren über 20 unabhängige Proben über das gesamte Ortsnetz

verteilt frei von Enterokokken. Es ist unklar, weshalb es zu einem auffälligen Messergebnis (Verdachtsfall) im Ortsgebiet kam.

Die getroffen Maßnahmen dienten jederzeit der Sicherheit und Vorsorge der Bürgerinnen und Bürger.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Ihre Gemeindewerke Kleinostheim

 

03.08.2025

UPDATE – Abkochgebot wird voraussichtlich morgen aufgehoben!

Gute Nachrichten: Abkochgebot wird voraussichtlich morgen aufgehoben!

In den letzten drei Tagen waren über 20 unabhängige Proben über das gesamte Ortsnetz verteilt frei von Enterokokken.

Darüber hinaus ist unklar, weshalb es zu einem auffälligen Messergebnis im Ortsgebiet kam.

Allerdings hat das Gesundheitsamt Aschaffenburg entschieden, den vollumfänglichen Befund abzuwarten und das Abkochgebot frühestens morgen früh aufzuheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Gemeindewerke Kleinostheim

 

01.08.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von einer Verkeimung (Enterokokken) im Trinkwasser gilt ab sofort ein Abkochgebot im gesamten Ortsgebiet.

Abgekocht werden muss Wasser, dass zum

Trinken,

Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln,

Herstellung von Eiswürfeln,

Zähneputzen

verwendet wird.

Für folgende Zwecke kann aus Gründen der praktischen Handhabung auf ein Abkochen verzichtet werden:

Körperpflege (Duschen & Händewaschen), dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.

Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.

Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.

Sonstige Reinigungszwecke

Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird beim Abkochen als ausreichend angesehen:

Wasser einmal sprudelnd Aufkochen (ca. 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.

Für die meisten Anwendungszwecke sollte anschließend so lange gewartet werden, bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.

Wir informieren sie umgehend, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann. Aufgrund behördlicher Auflagen ist hiermit frühstens gegen Anfang der Woche zu rechnen.

Ihre Gemeindewerke Kleinostheim 

 

Quelle: www.kleinostheim.de