Warnung und Information
Katastrophenwarnung und Information
Allgemeine Warnung
Zur allgemeinen Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:
- Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk
- Sirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" ausgestrahlt werden kann
- Lautsprecherfahrzeuge
Die Rundfunkwarnung wird flächendeckend in ganz Bayern genutzt und bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Daneben werden zur Warnung der Bevölkerung teilweise auch Sirenen und Lautsprecherfahrzeuge eingesetzt.
Warnung vor Naturgefahren
Zur Warnung und Information der Bevölkerung wurden darüber hinaus folgende, auf bestimmte Naturgefahren bezogene Warndienste eingerichtet:
Quelle: www.stmi.bayern.de